Jahrestagung 2011 zum Jahresthema Taufe
der EKD-Lutherdekade
„Taufe – Bindung und Freiheit. Zu
Geschichte und Bedeutung der Taufe“
23./24.9.11 in der Lutherkirche in
Wiesbaden
Die Versammlung mit etwa 30 Personen wurde am Freitag um 15
Uhr im Luthersaal durch einen der
Der Präses der Synode der EKHN, Dr. Ulrich Oelschläger,
war kurzfristig für den verhinderten Kirchenpräsidenten Dr. Jung mit einem Grußwort
eingesprungen und dankte der H
PD Pfr. Dr. Michael Heymel, der im Zentralarchiv der EKHN tätig
ist und kürzlich Martin Niemöllers Dahlemer Predigten ediert hat, referierte
zur Geschichte der Taufe im hessischen
Raum. Er gab einen anregenden „Streifzug“ durch die wechselhafte
Geschichte der Taufe gerade im geschichtsträchtigen hessischen Raum von
Bonifatius über die Ziegenhainer Zuchtordnung (1539) sowie die Große Hessische
Kirchenordnung (1560) bis hin zum immerwährenden Streit um die Kindertaufe in
der Gegenwart. Taufe ist für Heymel stets das Symbol der „Freiheit eines
Christenmenschen“, wobei Freiheit für
Luther ein dialektischer Begriff sei und immer auch die Bindung beinhalte, wie es der Titel der Tagung korrekt ausdrücke.
Legte die Große Hessische Kirchenordnung Wert darauf, dass die Taufe vor der
ganzen
Heymel schloss mit der Frage: Was kann in der Kirche
geschehen im Blick auf die Taufe? Er empfahl Taufkurse für Erwachsene,
Taufeltern- und Paten-Seminare sowie besondere Formen des Taufgedächtnisses.
Dagegen war für Spener die Konfirmation nicht unbedingt
notwendig, jedoch verbunden mit dem ersten Abendmahlsgang. Zum hinführenden
Unterricht gehörte das Auswendiglernen von Luthers Kleinem Katechismus. Die
Konfir
mation konnte in Frankfurt auch in Privathäusern geschehen und war nicht
an ein bestimmtes Alter gebunden. Sie sollte „nicht ohne herzliche Bewegung“
geschehen.
Pfr. Dr.
Er machte deutlich, – unterstützt durch eine
PowerPoint-Präsentation –, dass gerade die Taufe in der Zeit des Rassenwahns
ein Symbol dafür war, dass die christliche Kirche keine Nationalreligion sein
kann. Zum Verhältnis von Taufe und Jugendarbeit wies er mit Textbeispielen
nicht nur darauf hin, dass die Ev. Jugendarbeit zurückgedrängt und
„gleichgeschaltet“ wurde, sondern dass die Deutschen Christen schon 1933 den
450. Geburtstag Luthers geschickt für ihre Zwecke programmatisch
instrumentalisiert haben. Dagegen hat z.B. die „Volksmission“ gewirkt und in
„Evangelischen Wochen“ (etwa von Peter Brunner) immer wieder bei dem Thema
Taufe eingesetzt.
Aus dem neuen Buch von à
Oliver Arnhold, Entjudung, 2 Bde, Berlin 2010 schöpfend, nannte Braun das
Beispiel der „Weihe“ eines Kindes nach SS-Ritualen. Statt Wasser spielte
dabei das Feuer eine besondere Rolle. Gegen solche Praktiken musste die
christliche Taufe ein öffentlicher Bekenntnisakt
bleiben. Dazu sollte sie auch wieder aus dem
privaten Umfeld der Familie heraus und in die Kirche zurück geführt werden. Es
ging um eine öffentliche Demonstration, dass man Eigentum Jesu Christi ist.
Jesaja 43,1 und Barmen II seien auch heute noch die besten Bollwerke gegen
fremde Totalitätsansprüche, nicht nur gegenüber Jugendlichen.
Abschließend zog Braun als
Leider musste am Freitag der Vortrag von Prof.
Dr. Axel Denecke aus Hamburg über die Geistliche Gemeinschaft und weltliche Korporation entfallen. Dadurch
blieb jedoch mehr Zeit für die anderen Vorträge, die Diskussion, die Begegnung
der Teilnehmenden und die Betrachtung der sehenswerten und sehr informativen
Wanderausstellung Taufe – Neugeburt aus
dem Wasser des Lebens. Die 13 Tafeln wurden gemeinsam von den
Zentralarchiven der EKHN (Dr. Heymel) und der Ev. Kirche der Pfalz erarbeitet
und können dort bestellt und für die
Am Samstag referierte nach der Mitgliederversammlung der frühere
Vorsitzende und das Ehrenmitglied der HKV, Prof.
Dr. Herbert Kemler aus Kassel
über den Streit mit den Täufern und der
gelungene Abschluss in der Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung (1538/39). Er
beschrieb kenntnisreich den Weg vom Homberger Landtag über die Schleitheimer
Artikel, bei denen es um die Themen Taufe, Bann, Brechung des Brotes, Eid, und
Schwert ging, bis hin zur Ziegenhainer (Kirchen-)Zuchtordnung. Kemler hob
hervor, dass der Landgraf Philipp zwar die Lehre
der Täufer ablehnte, aber einen hohen Respekt vor ihrer Lebensführung hatte. Auf die Vermittlungstätigkeit von Martin
Bucer ging Kemler ausführlich ein. Bucer hatte unterstrichen, dass zwar nach
evangelischer Überzeugung nicht das fromme Leben das Heil konstituiere, aber
dass es auch nicht ohne Zucht und Ordnung gehe.
Als Vermittlungsakt zwischen Kindertaufe und Großtaufe
wurde in Ziegenhain die Praxis der Konfirmation festgeschrieben. Sie kann zu
Recht als ein hessisches „Geschenk an die Welt“ (so Bischof Dr. Martin Hein)
angesehen werden. 2014 wäre der Zeitpunkt – nicht nur für die H
Pfr. Dr. Friedhelm Ackva, Mainz